Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 14.08.1968 – F III 256/65
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0814.F.III256.65.0A
Leitsatz
Die Fiktion des § 134 Abs. 1 FlurbG gilt auch für den Rechtsnachfolger, der nach stattgefundener Plananhörung den Besitzstand eines anderen Teilnehmers erworben hat.
Zitierte Vorschriften
§ 134 FlurbG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VGH Hessen in F III 256/65 entschieden?“