Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 22.02.1967 – F III 247/65
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0222.F.III247.65.0A
Leitsatz
1. Zur Frage der Begrenzung des Zusammenlegungsgebietes bei Durchführung eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens. 2. Die Zuziehung von Teilen eines arrondierten Grundbesitzes widerspricht dann der Vorschrift des § 7 in Verbindung mit § 93 Abs. 2 FlurbG, wenn feststeht, daß der Zweck der Zusammenlegung ohne Zuziehung dieser Grundstücke vollkommen erreicht wird.
Zitierte Vorschriften
§ 7 FlurbG, § 93 FlurbG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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