Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 20.01.1966 – F III 245/65
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0120.F.III245.65.0A
Leitsatz
1. Zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Feststellungsklage (Subsidiarität). 2. Zur Ablehnung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Teilnehmergemeinschaft. a) Ein Teilnehmer eines Zusammenlegungsverfahrens hat das Antragsrecht auf Ablehnung oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern. b) Dieser Antrag kann auch in der Weise begründet werden, dass die Wahl nicht ordnungsgemäß erfolgt sei.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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