Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 13.12.1967 – F III 236/65
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:1213.F.III236.65.0A
Leitsatz
Eine stärkere Zusammenlegung der Grundstücke ein und desselben Betriebes ist dann nicht erforderlich, wenn die neuen Grundstücke für die jeweilige Betriebsart und vom betriebswirtschaftlichen Standpunkt aus groß genug sind, um eine rentable Bewirtschaftung zu ermöglichen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VGH Hessen in F III 236/65 entschieden?“