Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 01.04.1968 – F III 223/65
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0401.F.III223.65.0A
Leitsatz
1. Erklärt sich ein Teilnehmer an der Flurbereinigung mit einer Abfindung in Geld schriftlich einverstanden, so bleibt es dem Ermessen der Flurbereinigungsbehörde überlassen, ob sie dieses Angebot annimmt oder ob sie den Teilnehmer mit Land von der gleichen Qualität des Altbesitzes abfindet. 2. Zur Frage der Bewertung von Grundstücken wegen ihrer Qualität als Bauland st. Rspr. des Senats - und wegen ihrer etwaigen Verwendung für den Bau einer Mittelpunktschule im Außengebiet der Gemeinde.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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