Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 01.04.1966 – F III 216/65
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0401.F.III216.65.0A
Leitsatz
1. Gegen die Festsetzung von Zuschlagswerten zur Erfassung des über den landwirtschaftlichen Nutzungswert hinausgehenden Wertes eines Baugrundstücks im Altbesitz eines Beteiligten bestehen keine Bedenken. 2. Derartige Baulandzuschläge sind Teile des gemäß § 27 f FlurbG zu ermittelnden Schätzungswertes. 3. Sie sind gemäß § 33 Abs. 1 FlurbG bei der Bemessung der Landabfindung zu berücksichtigen. 4. Die Abfindung eines solchen Zuschlagswertes in Geld ist unzulässig, es sei denn, daß der Teilnehmer schriftlich zustimmt.
Zitierte Vorschriften
§ 33 FlurbG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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