Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 28.08.1967 – F III 192/66
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1967:0828.F.III192.66.0A
Leitsatz
Die aufgrund einer Lage und Oberflächengestaltung entstehenden höheren Baukosten eines Baugrundstücks sind wesentliche Umstände, die bei der Bemessung der Abfindung nach § 44 Abs. 2 FlurbG zu berücksichtigen sind. Zur Frage der Zugänglichkeit eines Grundstücks im Sinne von § 44 Abs. 3 FlurbG (st. Rspr.).
Zitierte Vorschriften
§ 44 FlurbG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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