Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 28.08.1969 – F III 19/66
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0828.F.III19.66.0A
Leitsatz
1. Zur Frage der Änderung des Flurbereinigungsplanes auf die begründete Beschwerde eines Teilnehmers.
2. Zur Frage, ob ein zufriedener Teilnehmer nach Erlaß der Ausführungsanordnung verpflichtet werden kann, für bei der Schätzung und Bemessung der Abfindung nicht berücksichtigte werterhöhende Faktoren einen Geldausgleich an die Teilnehmergemeinschaft zu zahlen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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