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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 24.04.1968 – F III 177/66

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1968:0424.F.III177.66.0A

Leitsatz

1. Zur Frage der wertgleichen Abfindung nach § 44 FlurbG (st. Rspr.). 2. Für die Abfindung in Geld statt Land im Sinne von § 52 FlurbG genügt es, daß der betreffende Teilnehmer der Geldabfindung dem Grunde nach zugestimmt hat.

Zitierte Vorschriften

§ 44 FlurbG, § 52 FlurbG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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