Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 24.04.1968 – F III 177/66
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1968:0424.F.III177.66.0A
Leitsatz
1. Zur Frage der wertgleichen Abfindung nach § 44 FlurbG (st. Rspr.). 2. Für die Abfindung in Geld statt Land im Sinne von § 52 FlurbG genügt es, daß der betreffende Teilnehmer der Geldabfindung dem Grunde nach zugestimmt hat.
Zitierte Vorschriften
§ 44 FlurbG, § 52 FlurbG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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