Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 23.05.1969 – F III 16/66
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1969:0523.F.III16.66.0A
Leitsatz
1. Das Ziel der Flurbereinigung dient nicht gewerblichen Belangen. Deren Förderung ist jedoch zulässig, soweit die wirtschaftlichen Interessen anderer Teilnehmer dadurch nicht beeinträchtigt werden.
2. Zum Gleichheitsgrundsatz in der Flurbereinigung. zu 1) und 2) ständige Rechtsprechung des Senats).
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in F III 16/66 entschieden?“