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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Urteil vom 24.01.1969 – F III 114/66

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1969:0124.F.III114.66.0A

Leitsatz

1. Eine Klageänderung liegt nicht vor, wenn die Wertgleichheit der Abfindung eines Teilnehmers hinsichtlich einzelner Grundstücke im Laufe des Verwaltungsstreitverfahrens mit einer zusätzlichen bisher nicht vorgebrachten Begründung bemängelt wird. 2. Wenn infolge des im Flurbereinigungsverfahren vorgenommenen Ausbaues des höher gelegenen Teils eines Wasserlaufs im unteren nicht ausgebauten Teil Auskolkungen und Uferabbrüche eintreten, welche den Ertrag, die Benutzung und die Verwertung der anliegenden Grundstücke beeinträchtigen, so ist die Gesamtabfindung dem Altbesitz nicht wertgleich.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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