Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 13.08.1986 – BPV TK 649/86
- Spruchkörper
- Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund)
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1986:0813.BPV.TK649.86.0A
Leitsatz
Kein Rechtsschutzinteresse an der Durchführung eines Beschlußverfahrens, wenn die Streitfrage durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abschließend geklärt ist. Keine Mitbestimmung, wenn der Dienststellenleiter die arbeitsmedizinische Untersuchung eines krankgemeldeten Beschäftigten durch den Amts-, Vertrauens- oder Vertragsarzt zum Zwecke der Krankenüberwachung anordnet.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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