Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 29.10.1986 – BPV TK 39/85
- Spruchkörper
- Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund)
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1986:1029.BPV.TK39.85.0A
Leitsatz
Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gebietet, daß sich der Personalrat bei außergewöhnlichen Aufwendungen (hier: Kosten für die Inanspruchnahme von Sachverständigen) mit dem Dienststellenleiter vorher ins Benehmen setzt, um ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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