Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 07.02.1986 – BPV TK 303/86
- Spruchkörper
- Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund)
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1986:0207.BPV.TK303.86.0A
Leitsatz
Gibt das Verwaltungsgericht in einer Personalvertretungssache einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung allein durch den Vorsitzenden der Fachkammer statt, so steht dem unterlegenen Beteiligten auch dann nur der Rechtsbehelf des Widerspruchs zu, wenn der Vorsitzende einen Erörterungstermin durchgeführt hat.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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