Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 13.08.1986 – BPV TK 2262/85
- Spruchkörper
- Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund)
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1986:0813.BPV.TK2262.85.0A
Leitsatz
Weisungen einer übergeordneten (vorgesetzten) Behörde an nachgeordnete Dienststellen, denen nach der Kompetenzregelung und Behördenorganisation bestimmte Maßnahmen mit Außenwirkung obliegen, berühren weder die personalvertretungsrechtliche Verantwortlichkeit der angesprochenen Dienststellenleiter noch die Rechte der ihnen zugeordneten örtlichen Personalräte. Derartige Weisungen rechtfertigen auch nicht den Schluß, daß die vorgesetzte Behörde die Entscheidung "an sich gezogen" habe, selbst wenn der nachgeordneten Dienststelle kein Entscheidungsspielraum verbleibt. Entschieden für den Fall der Abordnung eines Beschäftigten.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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