Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 13.08.1986 – BPV TK 1444/85
- Spruchkörper
- Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund)
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1986:0813.BPV.TK1444.85.0A
Leitsatz
Unentschieden bleibt, ob die Sicherung eigener Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes gemäß § 5 BGSG als Einsatz im Sinne des § 85 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) BPersVG anzusehen ist. Bei Festlegung eines Schichtdienstmodells für den Sicherungswachdienst durch den Bundesminister des Innern hat gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 1 und § 82 Abs. 1 BPersVG allenfalls der Bundesgrenzschutzhauptpersonalrat bei dem vorgenannten Bundesminister mitzubestimmen.
Zitierte Vorschriften
§ 5 BGSG, § 75 BPersVG, § 82 BPersVG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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