Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 02.02.1965 – B V 36/64
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0202.B.V36.64.0A
Leitsatz
Die Besteuerung von Geldspielgeräten nach dem hessischen Vergnügungssteuergesetz 1964 ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Deshalb bestehen keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Veranlagung zur Vergnügungssteuer auf Grund der in §§ 21, 31 HVStG festgelegten Steuersätze. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann mithin keinen Erfolg haben. vorgehend VG Frankfurt am Main, B. v. 19.11.1964 I/1-858/64 -
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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