Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 16.08.1965 – B IV 56/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0816.B.IV56.64.0A
Leitsatz
1. Es besteht ein Rechtsanspruch darauf, daß eine Baugenehmigung in der nach § 70 Abs. 3 Satz 1 HBO vorgeschriebenen Form erteilt wird.
2. Die Bauaufsichtsbehörde hat eine Verpflichtung nach § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO nicht erfüllt, wenn sie einen Bauschein erteilt, der nicht der Vorschrift des § 70 Abs. 3 Satz 1 HBO entspricht, insbesondere, wenn die Bauvorlagen keinen Genehmigungsvermerk enthalten.
Zitierte Vorschriften
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