Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 23.12.1965 – B IV 47/65
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1223.B.IV47.65.0A
Leitsatz
1. Das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 19 BRAGebO stellt ein selbständiges Nebenverfahren dar.
2. Die Kostenfestsetzung nach § 19 BRAGebO ist in jeder Instanz abzulehnen, sobald der Antragsgegner Einwendungen gegen die Festsetzung erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. vorgehend VG Darmstadt, B. v. 14.09.1965 II 588/65 -
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