Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 04.01.1966 – B IV 33/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1966:0104.B.IV33.64.0A
Leitsatz
1. Einzelfall zu der Frage der Bedeutung der Sache für den Kläger (§ 6 Abs. 1 VGKO).
2. In dem Beschwerdeverfahren des Rechtsanwalts aus eigenem Recht nach § 9 Abs. 2 BRAGebO ist kein Beschwerdegegner vorhanden (Fortsetzung der Rechtsprechung aus B IV 43/65, Beschl. v. 26.10.1965 und B IV 68/65, Beschl. v. 23.12.1965). vorgehend VG Frankfurt am Main, Streitwertbeschluss ohne Datum IV/2 -1344/62 -
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