Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 14.07.1965 – B IV 31/64
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:0714.B.IV31.64.0A
Leitsatz
Soweit einer Partei nach Erledigung des Rechtsstreites in der Hauptsache die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, ist sie als unterliegende Partei im Sinne von § 162 Abs. 3 VwGO anzusehen.
Zitierte Vorschriften
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