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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Beschluss vom 05.01.1965 – B II 133/64

Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0105.B.II133.64.0A

Leitsatz

Die sofortige Vollziehung der Zurücknahme einer Schankerlaubnis liegt im öffentlichen Interesse, wenn der Inhaber der Erlaubnis den Betrieb trotz Anmahnung der Behörde weiterhin ohne Erlaubnis durch einen Stellvertreter führen läßt und sich auch zukünftig nicht um die persönliche Betriebsausübung bemühen will.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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