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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Beschluss vom 07.07.1965 – B I 8/65

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:0707.B.I8.65.0A

Leitsatz

Dem Rechtsanwalt steht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht die volle Gebühr, sondern nur die Beschwerdegebühr in Höhe von 3/10 zu.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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