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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Beschluss vom 17.02.1966 – B I 7/65

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1966:0217.B.I7.65.0A

Leitsatz

1. Zur Frage, ob es eines Verwaltungsakts bedarf, wenn eine Behörde des Landes Hessen (Regierungspräsident) die Zahlung von Versorgungsbezügen, die auf § 10 Abs. 1 BWGöD beruhen und vom Bundesjustizminister bewilligt worden sind, einstellt, weil der Bundesjustizminister den Wiedergutmachungsbescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen hat.

2. Zur Frage, von wem das Land Hessen in einem hieraus ergebenden Verwaltungsstreitverfahren vertreten wird.

3. Niemand hat einen Anspruch darauf, dass ihm gegenüber ein bestimmtes Dezernat oder eine bestimmte Abteilung einer Behörde im Verwaltungsstreitverfahren auftritt.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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