Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Beschluss vom 09.12.1965 – B I 33/64
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1965:1209.B.I33.64.0A
Leitsatz
Die Gerichtsgebühren einer Beschwerde gegen die in erster Instanz ausgesprochene Versagung des Armenrechts fallen nicht unter § 12 Abs. 5 VGKO.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VGH Hessen in B I 33/64 entschieden?“