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Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Beschluss vom 09.12.1965 – B I 33/64

Spruchkörper
1. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1965:1209.B.I33.64.0A

Leitsatz

Die Gerichtsgebühren einer Beschwerde gegen die in erster Instanz ausgesprochene Versagung des Armenrechts fallen nicht unter § 12 Abs. 5 VGKO.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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