Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 03.12.1985 – 9 UE 628/85
- Spruchkörper
- 9. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1985:1203.9UE628.85.0A
Leitsatz
Einzelfall, in dem die Voraussetzungen für die Übernahme rückständiger Telefonkosten durch den Träger der Sozialhilfe nicht gegeben sind, weil die Antragstellerin sich selbst helfen könnte, indem sie eine in ihrem Haus befindliche Einliegerwohnung vermietet.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VGH Hessen in 9 UE 628/85 entschieden?“