Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 26.01.1987 – 9 UE 2035/85
- Spruchkörper
- 9. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1987:0126.9UE2035.85.0A
Leitsatz
1. Wendet sich ein Widerspruchsführer gegen einen in dem Widerspruchsbescheid enthaltenen für ihn ungünstigen Kostenausspruch, so bedarf es vor der Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Klage keines erneuten Vorverfahrens.
2. Einzelfall, in dem die Zuziehung eines Rechtsanwalts als Bevollmächtigten in einem Vorverfahren, das sich gegen einen sozialrechtlichen Verwaltungsakt (Überleitung nach den §§ 90, 91 BSHG) richtete, notwendig war.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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