Rechtsprechung · VGH Hessen
VGH Hessen, Urteil vom 27.05.1986 – 9 UE 123/85
- Spruchkörper
- 9. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:VGHHE:1986:0527.9UE123.85.0A
Leitsatz
Einzelfall einer unzulässigen Anfechtungsklage, für die kein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist, weil die beklagte Behörde die angefochtenen Bescheide aufgehoben hatte, und einer ebenfalls unzulässigen Feststellungsklage gemäß § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO, für die kein berechtigtes Feststellungsinteresse des Klägers besteht.
Zitierte Vorschriften
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