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Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Beschluss vom 23.09.1986 – 9 TG 2252/85

Spruchkörper
9. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1986:0923.9TG2252.85.0A

Leitsatz

1. Hat ein Studierender während eines sogenannten Parkstudiums die Fachrichtung gewechselt, so hindert dieser Wechsel nicht daran, für den späteren Wechsel vom Parkin das Wunschstudium das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 7 Abs. 3 BAföG zu bejahen, wenn das Amt für Ausbildungsförderung bereits für ihn einen derartigen Grund wirksam anerkannt hatte.

2. Einzelfall, in dem das Vorliegen eines wichtigen Grundes für den Wechsel von einem viersemestrigen Parkin das Wunschstudium zu bejahen ist, weil das Parkstudium mit einem Semester auf das Wunschstudium angerechnet worden ist und der Antragsteller während eines Semesters des Parkstudiums Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht erhalten hat.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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