Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VGH Hessen

VGH Hessen, Beschluss vom 16.02.1989 – 10 TH 3490/88

Wirkung von Zuweisungsentscheidung und Antrag auf Aufenthaltserlaubnis - Asylbewerber
Spruchkörper
10. Senat
ECLI
ECLI:DE:VGHHE:1989:0216.10TH3490.88.0A
Normenkette
§ 19 Abs. 1 AsylVfG, § 19 Abs. 4 AsylVfG, § 22 Abs. 5 AsylVfG, § 28 Abs. 7 AsylVfG, § 2 Abs. 1 AuslG ... mehr

Gründe

Randnummer 1

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zu Recht abgelehnt. Hierzu kann zunächst auf die Ausführungen in dem angefochtenen Beschluß Bezug genommen worden.

Randnummer 2

Auch soweit das Verwaltungsgericht den für das vorliegende Verfahren wesentlichen Vortrag des Antragstellers, er müsse aufgrund des gestellten und im Ergebnis nicht beschiedenen Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis der angefochtenen Zuweisungsentscheidung keine Folge leisten, keine Beachtung geschenkt hat, kann auch dieses Vorbringen des Antragstellers seiner Beschwerde in der Sache nicht zum Erfolg verholfen. Wie sich aus § 19 Abs. 4 AsylVfG ergibt, überlagert nur die bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis die asylverfahrensrechtliche Aufenthaltsgestattung und damit deren Beschränkungen. Der bloßen Stellung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kommt jedoch trotz der Fiktionswirkung des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG nicht die gleiche Wirkung zu (ebenso OVG Hamburg, 6. v. 10.08.1987 Bs V 240187 -; GK-AsylVfG, 1 19 Rz. 65 ff.; a.A. Marx/Strate/Pfaff, AsylVfG, 2. Aufl., Vorb. § 19 Rz. 35). Denn die Fiktionswirkung des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG hat den Zweck, dem Ausländer bis zur Entscheidung über seinen Antrag ein vorläufiges Bleiberecht zu verschaffen. Der Asylbewerber hat ein solches vorläufiges Bleiberecht bereits durch die Aufenthaltsgestattung nach § 19 Abs. 1 AsylVfG, so daß neben dem Wortlaut des § 19 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG auch der Zweck der Fiktionswirkung des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG dagegen spricht. dem Asylbewerber diese Fiktionswirkung darüber hinaus noch zugute kommen zu lassen, zumal diese Wirkung sofort entfällt, wenn die Ausländerbehörde über den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis negativ entschieden hat. Für ihre gegenteilige Meinung berufen sich Marx/Strate/Pfaff. a.a.O. zu Unrecht auf § 28 Abs. 7 AsylVfG. Zwar kann dieser Vorschrift entnommen worden, daß für die Zeit vor dem Ergehen einer Ausreiseaufforderung oder dem bestehen einer Ausreiseverpflichtung nach § 10 Abs. 1, 11 Abs. 1 oder § 21 Abs. 1 AsylVfG die Fiktionswirkung des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG grundsätzlich Platz greift. Dies hat jedoch nur zur Folge, daß ein Asylbewerber, der zuvor einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt hat, wegen des aus § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG folgenden erlaubten Aufenthalts trotz Wegfalle der Aufenthaltsgestattung nicht zur sofortigen Ausreise verpflichtet ist. Für die Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet sind nach alledem die Vorschriften das 4. Abschnitte das Asylverfahrensgesetzes nach Stellung eines Asylantrags maßgeblich und damit auch die Regelung des § 22 AsylVfG über die Verteilung und Zuweisung von Asylbewerbern, solange die Ausländerbehörde keine Aufenthaltserlaubnis aus asylverfahrensunabhängigen Gründen gemäß § 19 Abs. 4 AsylVfG erteilt hat. Da dies im vorliegenden Fall nicht geschehen ist, hat der Antragsteller der Zuweisungsentscheidung des Antragsgegners Folge zu leisten.

Randnummer 3

Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.

Randnummer 4

Die Festsetzung des Gegenstandswerts der Beschwerde beruht auf den §§ 20 Abs. 3. 13 Abs. 1 GKG.

Randnummer 5

Der Beschluß ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, 1 25 Abs. 2 GKG).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VGH Hessen in 10 TH 3490/88 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten