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Zitierfest

Rechtsprechung · VG Saarland

VG Saarland, Beschluss vom 22.06.2015 – 3 K 860/14

Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten
Spruchkörper
3. Kammer
ECLI
ECLI:DE:VGSL:2015:0622.3K860.14.0A

Orientierungssatz

Die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten ist auch nach Urteilserlass, dann durch gesonderten Beschluss anzuerkennen, wenn sie vom Standpunkt einer verständigen, nicht rechtskundigen Partei für erforderlich gehalten werden durfte, also nicht willkürlich und überflüssig, sondern, auch wegen der Schwierigkeit des Verfahrens, zweckdienlich erscheint.(Rn.1)

Tenor

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren durch die Beigeladene wird für notwendig erklärt.

Gründe

Randnummer 1

Gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO ist die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten auch nach Urteilserlass, dann durch gesonderten Beschluss11Vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 17. Auflage, § 162 Rdnr. 17Vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 17. Auflage, § 162 Rdnr. 17 anzuerkennen, wenn sie vom Standpunkt einer verständigen, nicht rechtskundigen Partei für erforderlich gehalten werden durfte, also wie hier aus Sicht der Beigeladenen nicht willkürlich und überflüssig, sondern, auch wegen der Schwierigkeit des Verfahrens, zweckdienlich erscheint.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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