Rechtsprechung · VG Gießen
VG Gießen, Beschluss vom 29.11.2013 – 8 L 1931/13.GI
Unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken in Spielhallen
- Spruchkörper
- 8. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:VGGIESS:2013:1129.8L1931.13.GI.0A
Leitsatz
Der Betreiber einer Spielhalle ist nicht befugt, in der Spielhalle unentgeltlich Speisen und Getränke abzugeben.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat VG Gießen in 8 L 1931/13.GI entschieden?“