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Zitierfest

Rechtsprechung · VG Gießen

VG Gießen, Beschluss vom 29.11.2013 – 8 L 1931/13.GI

Unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken in Spielhallen
Spruchkörper
8. Kammer
ECLI
ECLI:DE:VGGIESS:2013:1129.8L1931.13.GI.0A

Leitsatz

Der Betreiber einer Spielhalle ist nicht befugt, in der Spielhalle unentgeltlich Speisen und Getränke abzugeben.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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