Rechtsprechung · VG Frankfurt
VG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.1998 – 6 G 3264/97
- Spruchkörper
- 6. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:VGFFM:1998:0305.6G3264.97.0A
Leitsatz
Eine Formulierung "Nur gültig zur Arbeitsaufnahme bei der Firma x" in einer Aufenthaltserlaubnis stellt keine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Aufenthaltserlaubnis dar, sondern bindet das Aufenthaltsrecht nur an einen Zweck, bei dessen Fortfall das Aufenthaltsrecht nicht automatisch erlischt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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