Rechtsprechung · VG Frankfurt
VG Frankfurt, Beschluss vom 20.11.1997 – 6 G 2891/97
- Spruchkörper
- 6. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:VGFFM:1997:1120.6G2891.97.0A
Leitsatz
Die nachträgliche zeitliche Beschränkung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG kommt nur dann in Betracht, wenn die wesentlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung zum Zeitpunkt ihrer Erteilung vorhanden waren und erst später entfallen sind. Andernfalls kommt nur die Rücknahme nach § 48 HVwVfG in Betracht.
Zitierte Vorschriften
§ 48 HVwVfG HE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VG Frankfurt in 6 G 2891/97 entschieden?“