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Zitierfest

Rechtsprechung · VG Frankfurt

VG Frankfurt, Beschluss vom 20.11.1997 – 6 G 1972/97

Spruchkörper
6. Kammer
ECLI
ECLI:DE:VGFFM:1997:1120.6G1972.97.0A

Leitsatz

Der Abschiebung eines Ehepaares bosnischer Staatsangehörigkeit und unterschiedlicher Volkszugehörigkeit nach Bosnien-Herzegowina stehen Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG nicht entgegen, da Angehörige gemischt-nationaler Ehen zumindest in den städtischen Gebieten Bosnien-Herzegowinas keine Übergriffe und Verfolgungen zu befürchten haben.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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