Rechtsprechung · VG Frankfurt
VG Frankfurt, Beschluss vom 20.11.1997 – 6 G 1377/96
- Spruchkörper
- 6. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:VGFFM:1997:1120.6G1377.96.0A
Leitsatz
Es ist mit § 50 hess. VwVG nicht vereinbar, wenn eine Vollstreckungsbehörde die einem Dritten zustehende Forderung dem eigenen Kassen- und Steueramt zur Einziehung überweist. Die zuständige Vollstreckungsbehörde und die von dieser um Vollstreckungshilfe ersuchte Vollstreckungsbehörde sind ermächtigt, Pfändungsverfügungen ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Pflichtigen und des Drittschuldners selbst zu erlassen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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