Rechtsprechung · VG Frankfurt
VG Frankfurt, Urteil vom 20.01.1998 – 6 E 3465/96
- Spruchkörper
- 6. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:VGFFM:1998:0120.6E3465.96.0A
Leitsatz
Ein türkischer Staatsangehöriger, der eine Ausbildungsstelle bei einer Beschäftigungsgesellschaft hat, deren Aufgabe die Ausbildung und Eingliederung von Arbeitslosen in das Erwerbsleben ist, und die sich überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert, gehört nicht im Sinne des Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Entwicklung der Assoziation (ANBA 1881, 4 ARB -) dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates an.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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