Rechtsprechung · VG Frankfurt
VG Frankfurt, Urteil vom 16.02.1998 – 6 E 1856/96
- Spruchkörper
- 6. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:VGFFM:1998:0216.6E1856.96.0A
Leitsatz
Das Bundesamt für den Zivildienst darf einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht wegen Unvollständigkeit der Antragsunterlagen ablehnen, wenn es den Antragsteller nicht zuvor unter Fristsetzung zur Vorlage der konkret fehlenden Unterlage aufgefordert hat. Das Bundesamt darf einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht wegen Unvollständigkeit der Unterlagen ablehnen, wenn es der Auffassung ist, daß die schriftliche Darlegung der Beweggründe zu kurz oder zu knapp ist. Hegt das Bundesamt wegen der sehr kurzen und knappen Darlegung der Beweggründe Zweifel daran, ob die Beweggründe des Antragstellers tatsächlich auf Gewissensgründen beruhen, so hat es den Antrag an den nach § 9 KDVG zuständigen Ausschuß weiterzuleiten.
Zitierte Vorschriften
§ 9 KDVG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VG Frankfurt in 6 E 1856/96 entschieden?“