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Zitierfest

Rechtsprechung · VG Frankfurt

VG Frankfurt, Urteil vom 13.12.1995 – 6 E 1486/95

Spruchkörper
6. Kammer
ECLI
ECLI:DE:VGFFM:1995:1213.6E1486.95.0A

Leitsatz

Schuldner eines Straßenausbaubeitrages ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist ( § 11 Abs. 7 KAG). Unerheblich ist, wer Grundstückseigentümer im Zeitpunkt der tatsächlichen Durchführung der Bauarbeiten oder der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht war.

Zitierte Vorschriften

§ 11 KAG HE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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