Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · VG Frankfurt

VG Frankfurt, Urteil vom 01.09.1995 – 15 E 2511/94

Spruchkörper
15. Kammer
ECLI
ECLI:DE:VGFFM:1995:0901.15E2511.94.0A

Leitsatz

Zweck eines Zwangsgeldes ist es auch, im Hinblick auf künftige Zuwiderhandlungen präventiv zu wirken. Zwangsgelder zur Durchsetzung von Verboten können ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie im Falle der Zuwiderhandlung auch beigetrieben werden, unabhängig davon, ob nach der Zwangsgeldfestsetzung die Duldungs- oder Unterlassungspflicht erfüllt wird.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat VG Frankfurt in 15 E 2511/94 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten