Rechtsprechung · VG Frankfurt
VG Frankfurt, Beschluss vom 03.04.1997 – 11 G 1441/96
- Spruchkörper
- 11. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:VGFFM:1997:0403.11G1441.96.0A
Leitsatz
Das Rückführungsabkommen zwischen Rumänien und der Bundesrepublik Deutschland vom 24.9.1992 (BGBl. II S. 220) begründet keine subjektiv-öffentlichen Rechte für staatenlose, vormals rumänische Staatsangehörige, die einer Abschiebung nach Rumänien entgegengehalten werden können.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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