Rechtsprechung · VG Frankfurt
VG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.2003 – 10 G 1496/03.AO
- Spruchkörper
- 10. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:VGFFM:2003:0416.10G1496.03.AO.0A
Leitsatz
Die Revisionszulassung in einem anderen Verfahren wegen einer ähnlichen Rechtsfrage rechtfertigt ohne das Hinzutreten weiterer Umstände keine Abänderung bzw. Aufhebung eines Stopp-Beschlusses.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der am 26.03.2003 beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingegangene Antrag, mit dem die Antragstellerin begehrt,
unter Änderung des Beschlusses vom 21.02.2003, den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abzulehnen,
ist gemäß § 80 Abs. 7 VwGO statthaft und auch sonst zulässig.
Das hat die Antragstellerin getan, sie hat aber kein sachliches Recht hierzu, denn die Revisionszulassung in einem Verfahren, in dem eine ähnliche Rechtsfrage eine Rolle spielt, ist kein Umstand, der zu Abänderung oder Aufhebung des Beschlusses vom 21.02.2003 führen könnte. Wie sie in der Antragsschrift zutreffend hervorhebt, ist eine entscheidungserhebliche Frage klärungsbedürftig, denn es werden sowohl in der obergerichtlichen Rechtsprechung wie in der Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten. Einer dieser Auffassungen hat sich das Gericht angeschlossen. Warum durch die Revisionszulassung zwingend eine andere Rechtsauffassung geboten ist, hat die Antragstellerin nicht dargetan und ist auch nicht sonstwie ersichtlich. Die Argumentation der Antragstellerin war vor dem Erlass des angegriffenen Beschlusses hinreichend bekannt, zumal die Kammer die angegriffene Rechtsansicht seit längerer Zeit und in mehreren Beschlüssen (z.B. v. 09.09.2002 10 G 3122/02.AO) vertreten hat, und ist bei der Rechtsfindung berücksichtigt worden.
Als unterliegender Beteiligter hat die Antragstellerin die Verfahrenskosten zu tragen (§ 154 Abs. 1 VwGO). Gerichtskosten werden nicht erhoben (§ 83 b Abs. 1 AsylVfG).
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylVfG).
Zitierte Vorschriften
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