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Rechtsprechung · VG Berlin

VG Berlin, Beschluss vom 09.01.2025 – 31 K 671/23 A

Berichtigungsbeschluss zum Vorlageschluss des VG Berlin vom 29.11.2024 zum Az: 31 K 671/23 A
Spruchkörper
31. Kammer
ECLI
ECLI:DE:VGBE:2025:0109.31K671.23A.00

Tenor

Der Vorlagebeschluss der Kammer vom 29. November 2024 - VG 31 K 671/23 A - wird im Hinblick auf die Vorlagefrage 2. b) dahingehend berichtigt, dass die Bezeichnung „Verfolgung im Sinne des Art. 9 der Richtlinie 2011/98/EU“ durch die Bezeichnung „Verfolgung im Sinne des Art. 9 der Richtlinie 2011/95/EU“ ersetzt wird.

Der Vorlagebeschluss der Kammer vom 29. November 2024 - VG 31 K 671/23 A - wird im Hinblick auf die Vorlagefrage 2. b) dahingehend berichtigt, dass die Bezeichnung „Verfolgung im Sinne des Art. 9 der Richtlinie 2011/98/EU“ durch die Bezeichnung „Verfolgung im Sinne des Art. 9 der Richtlinie 2011/95/EU“ ersetzt wird.

Gründe

Randnummer 1

Der Vorlagebeschluss der Kammer vom 29. November 2024 ist nach erfolgter Anhörung der Beteiligten wegen einer offenbaren Unrichtigkeit – eines Schreibfehlers in Vorlagefrage 2. b) bei der Bezeichnung der von Anhang I der Richtlinie 2013/32/EU in Bezug genommenen Richtlinie 2011/95/EU – gemäß § 122 Abs. 1 i.V.m. § 118 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung zu berichtigen.

Randnummer 2

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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