Rechtsprechung · VG Berlin
VG Berlin, Beschluss vom 13.03.2026 – 2 K 433/23
- Spruchkörper
- 2. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:VGBE:2026:0313.2K433.23.00
- Normenkette
- § 118 VwGO, § 117 Abs 2 Nr 2 VwGO
Tenor
Das Urteil vom 17. Februar 2026 wird im Rubrum hinsichtlich der Besetzung der Kammer wie folgt berichtigt:
Die Wörter
"den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rabenschlag und
den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Schneider"
werden ersetzt durch
"den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rabenschlag,
den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Schneider,
die ehrenamtliche Richterin Brüggemann und
den ehrenamtlichen Richter Dr. Arndt"
Das Urteil vom 17. Februar 2026 wird im Rubrum hinsichtlich der Besetzung der Kammer wie folgt berichtigt:
Die Wörter
"den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rabenschlag und
den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Schneider"
werden ersetzt durch
"den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rabenschlag,
den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Schneider,
die ehrenamtliche Richterin Brüggemann und
den ehrenamtlichen Richter Dr. Arndt"
Gründe
Das Urteil ist gemäß § 118 VwGO nach Anhörung der Beteiligten wegen einer offenbaren Unrichtigkeit wie im Tenor ersichtlich zu berichtigen. Die Namen der ehrenamtlichen Richter, die ausweislich der Niederschrift der mündlichen Verhandlung bei der Entscheidung mitgewirkt haben, wurden aufgrund eines offensichtlichen Versehens bei Verwendung der gerichtlichen Fachanwendung entgegen § 117 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ausgelassen.
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VG Berlin in 2 K 433/23 entschieden?“