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Zitierfest

Rechtsprechung · VG Berlin

VG Berlin, Beschluss vom 13.03.2026 – 2 K 433/23

Spruchkörper
2. Kammer
ECLI
ECLI:DE:VGBE:2026:0313.2K433.23.00
Normenkette
§ 118 VwGO, § 117 Abs 2 Nr 2 VwGO

Tenor

Das Urteil vom 17. Februar 2026 wird im Rubrum hinsichtlich der Besetzung der Kammer wie folgt berichtigt:

Die Wörter

"den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rabenschlag und

den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Schneider"

werden ersetzt durch

"den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rabenschlag,

den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Schneider,

die ehrenamtliche Richterin Brüggemann und

den ehrenamtlichen Richter Dr. Arndt"

Das Urteil vom 17. Februar 2026 wird im Rubrum hinsichtlich der Besetzung der Kammer wie folgt berichtigt:

Die Wörter

"den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rabenschlag und

den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Schneider"

werden ersetzt durch

"den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Rabenschlag,

den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Schneider,

die ehrenamtliche Richterin Brüggemann und

den ehrenamtlichen Richter Dr. Arndt"

Gründe

Randnummer 1

Das Urteil ist gemäß § 118 VwGO nach Anhörung der Beteiligten wegen einer offenbaren Unrichtigkeit wie im Tenor ersichtlich zu berichtigen. Die Namen der ehrenamtlichen Richter, die ausweislich der Niederschrift der mündlichen Verhandlung bei der Entscheidung mitgewirkt haben, wurden aufgrund eines offensichtlichen Versehens bei Verwendung der gerichtlichen Fachanwendung entgegen § 117 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ausgelassen.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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