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Zitierfest

Rechtsprechung · VerfGH Thüringen

VerfGH Thüringen, Beschluss vom 12.09.2018 – 23/16

VerfGH Weimar: Einstellung eines Organstreitverfahrens nach Rücknahme des Antrags
Normenkette
§§ 38ff VGHG TH, § 38 VGHG TH

Leitsatz

Bei fehlendem öffentlichen Interesse an der Fortführung eines Organstreitverfahrens ist dieses im Falle einer Antragsrücknahme einzustellen (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. September 2017 VerfGH 1/17).

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe

Randnummer 1

Die Antragstellerin hat ihren Antrag mit Schriftsatz vom 15. August 2018 zurückgenommen. Eine mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden. Ein öffentliches Interesse an der Durchführung des Verfahrens besteht nicht.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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