Rechtsprechung · VerfGH Thüringen
VerfGH Thüringen, Beschluss vom 12.09.2018 – 23/16
- Normenkette
- §§ 38ff VGHG TH, § 38 VGHG TH
Leitsatz
Bei fehlendem öffentlichen Interesse an der Fortführung eines Organstreitverfahrens ist dieses im Falle einer Antragsrücknahme einzustellen (vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 6. September 2017 VerfGH 1/17).
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
Die Antragstellerin hat ihren Antrag mit Schriftsatz vom 15. August 2018 zurückgenommen. Eine mündliche Verhandlung hat nicht stattgefunden. Ein öffentliches Interesse an der Durchführung des Verfahrens besteht nicht.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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