Rechtsprechung · VerfGH Thüringen
VerfGH Thüringen, Beschluss vom 06.04.2022 – 20/19
VerfGH Weimar: Gegenstandswertfestsetzung nach Entscheidung im Organstreitverfahren
- ECLI
- ECLI:DE:VERFGHT:2022:0406.20.19.00
Orientierungssatz
1. Festsetzung des Gegenstandswerts im Organstreitverfahren auf 25.000.Euro.
2. Zur Entscheidung in der Hauptsache siehe Beschluss des VerfGH vom 22.04.2020 (20/19), mit dem der Antrag im Organstreitverfahren zwar zurückgewiesen, jedoch die Erstattung der hälftigen Auslagen angeordnet worden war.
Tenor
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf EUR 25.000 festgesetzt.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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