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Rechtsprechung · VerfGH Berlin

VerfGH Berlin, Beschluss vom 03.03.2009 – 89/08

VerfGH Berlin: A-limine-Abweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen Sofortvollzug einer Ausweisung
ECLI
ECLI:DE:VERFGBE:2009:0303.89.08.0A
Normenkette
Art. 10 Abs. 1 Verf BE, § 23 S. 1 VGHG BE, § 23 S. 2 VGHG BE

Orientierungssatz

A-Limine-Abweisung einer Verfassungsbeschwerde nach schriftlichem Hinweis auf Darlegungsmängel. Auch die verdeutlichende Begründung enthält keine schlüssige Darlegung einer willkürlichen Bestätigung des Sofortvollzugs durch das OVG. (Rn.2)

Tenor

1. Die Verfassungsbeschwerde wird verworfen.

2. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.

3. Auslagen werden nicht erstattet.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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