Rechtsprechung · VerfGH Berlin
VerfGH Berlin, Beschluss vom 01.07.2008 – 58/08
VerfGH Berlin: Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme der Verfassungsbeschwerde
- ECLI
- ECLI:DE:VERFGBE:2008:0701.58.08.0A
- Normenkette
- §§ 49ff VGHG BE, § 49 VGHG BE
Orientierungssatz
Das Verfahren wird wegen Rücknahme der Verfassungsbeschwerde eingestellt.
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt.
2. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.
3. Auslagen werden nicht erstattet.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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