Rechtsprechung · VerfGH Berlin
VerfGH Berlin, Beschluss vom 22.01.2008 – 157/07
- ECLI
- ECLI:DE:VERFGBE:2008:0122.157.07.0A
Gründe
Randnummer 1
Nachdem die Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 27. Dezember 2007 ihre Verfassungsbeschwerde zurückgenommen haben, ist das
Verfahren einzustellen.
Randnummer 2
Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.
Randnummer 3
Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.
Zitierte Vorschriften
§ 33 VerfGHG BE, § 34 VerfGHG BE
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im Wortlaut aus amtlichen Quellen, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat VerfGH Berlin in 157/07 entschieden?“