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Zitierfest

Rechtsprechung · VerfGH Berlin

VerfGH Berlin, Beschluss vom 22.01.2008 – 157/07

ECLI
ECLI:DE:VERFGBE:2008:0122.157.07.0A

Gründe

Randnummer 1

Nachdem die Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 27. Dezember 2007 ihre Verfassungsbeschwerde zurückgenommen haben, ist das

Verfahren einzustellen.

Randnummer 2

Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.

Randnummer 3

Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.

Zitierte Vorschriften

§ 33 VerfGHG BE, § 34 VerfGHG BE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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