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Zitierfest

Rechtsprechung · VerfGH Berlin

VerfGH Berlin, Beschluss vom 26.02.2008 – 138/07

ECLI
ECLI:DE:VERFGBE:2008:0226.138.07.0A

Gründe

Randnummer 1

Nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben von 20. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren

einzustellen.

Randnummer 2

Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.

Randnummer 3

Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.

Zitierte Vorschriften

§ 33 VerfGHG BE, § 34 VerfGHG BE

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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